Schulführung Seite Drucken

Die Gemeinde Oberuzwil bietet ein umfangreiches Bildungsangebot an. Dazu gehören die frühe Förderung, die obligatorischen Schulen vom Kindergarten bis zur Oberstufe, die Musikschule sowie schulbegleitende Angebote, wie zum Beispiel die Tagesstrukturen.

Für die Führung der Volksschule sind nach Massgabe der Gemeinde- und Volksschulgesetzgebung sowie der Gemeindeordnung und der Schulordnung zuständig:

a) der Gemeinderat;
b) der Schulrat;
c) die Leiterin oder der Leiter Volksschule;
d) die Schulleitungen.

Dem Schulrat und der Leiterin oder dem Leiter Volksschule obliegen nach Massgabe der Gemeinde- und Volksschulgesetzgebung die unmittelbare Führung der Volksschule.

Der Schulrat sorgt dafür, dass die Volksschule und die schulischen Einrichtungen der politischen Gemeinde Oberuzwil ihren Bildungs- und Erziehungsauftrag zeitgemäss erfüllen können.

Die Leiterin oder der Leiter Volksschule ist der Schulratspräsidentin oder dem Schulratspräsidenten unterstellt. Der Leiterin oder dem Leiter Volksschule obliegen die unmittelbare Führung der Schule, soweit nicht der Schulrat zuständig ist.

Die Schulleitungskonferenz unterstützt die Leiterin oder den Leiter Volksschule bei Erfüllung der ihr oder ihm obliegenden Aufgaben der unmittelbaren Führung der Schule.

Die Schulleitungen sind für die Organisation und Führung der ihnen unterstellten Schuleinheiten zuständig und gewährleisten den täglichen Schulbetrieb.

Dokumente

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