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Zugehörige Objekte

Die Eltern können bei der Schulver­waltung einen Aufschub der Ein­schulung in den Kindergarten um ein Jahr beantragen. Dem Antrag muss ein Gutachten des Schulpsy­chologischen Dienstes oder des Hausarztes beiliegen. Für Fragen betreffend Einschulung stehen Ihnen die Schulleitung sowie die Kindergartenlehrpersonen gerne zur Verfügung. 

Kindergarten

Tägliche Ausrüstung 
Da eine Pause im Freien stattfinden könnte, sind dem Wetter angepass­te Kleider, die auch schmutzig wer­den dürfen, und festes Schuhwerk wichtig. Für den Kindergarten benötigt Ihr Kind geschlossene Finken und eine Maischürze (z.B. ein altes Hemd mit Gummizug an den Ärmeln). 
Das Tragen des Kindergartenstrei­fens erhöht die Sicherheit auf dem Weg.
Turnausrüstung 
Die Kinder ziehen sich in der Turn­hallengarderobe um. Folgendes ist in einem gut sitzenden Rucksack mit genügend Platz mitzugeben: Turnbekleidung (z. B. Turnhose, 
T-Shirt, Trainer, Turnbody) Geräteschuhe oder Turnschuhe
(bitte keine Turnschuhe mit schwar­zen Sohlen und keine Strassenschu­he), Znüni (evtl. Wasser).

Primarschule

Alle Schulmaterialien (Lese- und Rechenbücher, Bleistifte, Hefte usw.) erhält Ihr Kind von der Schule.

Besondere Unterrichtswochen dienen der Bereicherung des Unterrichts, indem sie Gelegenheit bieten, Schülerinnen und Schüler in besonderer Weise zu fordern, ihnen wertvolle Erlebnisse zu vermitteln und ihre den Neigungen entsprechenden Fähigkeiten zu fördern.

In den «Weisungen zu Besonderen Unterrichtsveranstaltungen» des Bildungsrates des Kantons St. Gallen sind die Rahmenbedingungen, wie zum Beispiel die Kosten, die Dauer und die Verpflichtung zur Durchführung besonderer Unterrichtswochen, wie Skilager, Sommerlager, Exkursionen, Schulreisen, Projektwochen sowie Veranstaltungen zur Berufswahlvorbereitung, festgehalten.

Bitte wenden Sie sich bei Fragen oder Anliegen in Zusammenhang mit Besonderen Unterrichtsveranstaltungen an die Klassenlehrperson oder die Schulleitung.

Während den ersten drei Semestern der Primarschule informiert Sie die Lehrperson mündlich über die schulischen Leistungen Ihres Kindes. Als Grundlage dient ein Beobachtungsbogen. Das erste Notenzeugnis wird am Ende der zweiten Klasse erstellt.  

Ab dem Schuljahr 2021/22 gelten neue rechtliche Rahmenbedingungen zur Beurteilung in der Volksschule des Kantons St.Gallen. Im Zentrum der Beurteilung in der Schule stehen die
Schülerinnen und Schüler. Sie sollen faire Rückmeldungen auf ihre schulischen Leistungen und klare, nach voll ziehbare Unterstützungen für ihre Schullaufbahn erhalten. In der förderorientiert ausgerichteten Beurteilung wird das Lernen der Schülerinnen und Schüler möglichst wirksam
unterstützt. Eine umsichtige bilanzierende Beurteilung hat das Ziel, die Schülerin bzw. den Schüler selbst, aber auch die Erziehungsberechtigten, Lehrbetriebe und weiterführende Schulen verständlich und korrekt über den erreichten Lernstand der Schülerin oder des Schülers zu informieren. Als Drittes schafft die Beurteilung eine verlässliche Grundlage für chancen gerechte Zuweisungsund Selektionsentscheidungen.

Informationen des Amtes für Volksschule

Elternflyer

Schülerinnen und Schüler mit besonderem Bildungsbedarf, Hinweise zur Beurteilung ab Schuljahr 2021/22

Während der morgendlichen Block­zeiten - täglich 08.00 bis 11.40 Uhr - fällt im Normalfall kein Unterricht aus. Ausserordentliche Stunden­planänderungen oder besondere Schulanlässe werden Ihnen frühzeitig mitgeteilt.

Kinder mit wenig Deutschkenntnissen erhalten in der ersten Klasse Deutschunterricht, damit sie dem Unterricht folgen können. Kinder, die neu zuziehen, werden nach Bedarf unterrichtet.

Gegen Schülerinnen und Schüler, die sich ungebührend verhalten, kann eine sinnvolle Disziplinarmassnahmen oder ein auswärtiger Schulbesuch angeordnet werden (Art. 55 des Volksschulgesetzes). Was eine sinnvolle Disziplinarmassnahme ist, beantwortet der Gesetzgeber allerdings nicht, sie muss von der Schule in Zusammenarbeit mit der Leitung Volksschule definiert werden.
 

1. Disziplinarmassnahmen

Die Schulordnung der Gemeinde sieht in Artikel 22 die folgenden Disziplinarmassnahmen vor:

  1. von der Lehrperson mit Benachrichtigung der Eltern:
    1. zusätzliche Hausaufgaben oder Arbeit in der Schule ausserhalb der Unter­richtszeit;
    2. Wegweisen aus der Lektion oder aus der besonderen Veranstaltung;
    3. Ausschluss von einer besonderen Veranstaltung, die nicht länger als einen Tag dauert;
    4. schriftliche Beanstandung an die Eltern mit Kopie an die Schulleitung. Die Bean­standung kann mit Zustimmung der Schulleitung im Zeugnis angemerkt wer­den;
       
  2. von der Klassenlehrperson mit Benachrichtigung der Eltern und schriftlichem Bericht an die Schulleitung:
    1. Ausschluss vom Unterricht für den laufenden Tag;
    2. mit Zustimmung der Schulleitung Ausschluss vom Unterricht bis drei Tage, längstens bis zum Wochenende;
       
  3. von der Schulleitung:
    1. schriftliche Beanstandung an die Eltern auf Antrag der Lehrperson. Sie kann anordnen, dass die Beanstandung im Zeugnis angemerkt wird;
    2. Ausschluss von einer mehrtägigen besonderen Veranstaltung;
    3. Ausschluss vom Unterricht bis drei Wochen. Sie kann den Schüler sinnvoll beschäftigen lassen;
       
  4. von der Leiterin oder vom Leiter Volksschule nach vorangegangener Untersuchung durch eine von ihr oder ihm beauftragte Person:
    1. Androhung des Ausschlusses von der Schule;
    2. Ausschluss von der Schule mit Benachrichtigung der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde und des Bildungsdepartementes.

Die Schulleitung und die Leiterin oder der Leiter Volksschule können nach Massgabe ihrer Zuständigkeit nach Abs. 1 Bst. c und d dieser Bestimmung anstelle einer Disziplinarmassnahme die Schülerin oder den Schüler einer Kleinklasse mit einer beschränkten Aufenthaltszeit zuweisen.
 

2. Rechtspflege

In Artikel 23 regelt die Schulordnung der Gemeinde die sogenannte Rechtspflege bzw. das Vorgehen.

Verfügungen der Lehrpersonen und der Schulleitungen können mit Rekurs bei der Leiterin oder beim Leiter Volksschule angefochten werden.

Verfügungen und Entscheide der Leiterin oder des Leiters Volksschule können bei der zuständigen Rekursinstanz angefochten werden.  


Die Verfahren richten sich nach dem kantonalen Gesetz über die Verwaltungsrechtspflege (VRP).
 

3. Rekursinstanzen

Die Rekursstellen Volksschule sind regional organisierte Rekursinstanzen des Kantons für ausgewählte Bereiche der Volksschule. Sie behandeln eigenständig Rekurse gegen Verfügungen der Schulträger. Die Rekursstellen Volksschule sind in ihrem Zuständigkeitsbereich direkte Vorinstanz zum kantonalen Verwaltungsgericht.

Die Rekursstellen Volksschule sind seit dem 1. September 2012 zuständig für die Beurteilung von Rekursen gegen Verfügungen und Entscheide von Schulträgern in ihrem Einzugsgebiet in folgenden Bereichen (Art. 129 des Volksschulgesetzes):
 

- Disziplinarmassnahmen der Lehrperson, ausgenommen die Anmerkung einer Beanstandung im Zeugnis (Art. 12 und 12bis der Verordnung über den Volksschulunterricht (VVU).


Der Erziehungsrat ist zuständig für die Beurteilung von Rekursen bei:

- Disziplinarmassnahmen der Leitung Volksschule (Art. 13 und 13bis der Verordnung über den Volksschulunterricht (VVU).


4. Rechtliches Gehör
Verfassung und Gesetz sehen vor, dass die Parteien Anspruch auf rechtliches Gehör haben. Damit ist aber nicht nur, wie der Wortlaut vermuten liesse, das Recht auf Anhörung in einem Verfahren gemeint.

Vielmehr beinhaltet der Anspruch auf rechtliches Gehör zusätzlich das Recht:

- vor der behördlichen Entscheidung eine Stellungnahme abzugeben;
- Einblick in die relevanten Akten zu nehmen;
- auf Begründung der Verfügung;
- sich vertreten zu lassen.
 

4.1 Bedeutung im Bildungsrecht

Zahlreiche Verfahren von Schulbehörden münden in den Erlass einer Verfügung. Im Schulkontext bedeutet Verfügung, dass die zuständige Schulbehörde Rechte und Pflichten einer einzelnen Schülerin oder eines Schülers festlegt, beispielsweise auch Entscheide betreffend disziplinarische Massnahmen sind in Verfügungsform zu erlassen.

Grundsätzlich ist das rechtliche Gehör in jedem Fall zu gewähren, der notwendige Umfang und der Zeitpunkt hängen allerdings vom jeweiligen Verfahren ab.

Eine Schulbehörde hat , bevor sie eine Verfügung erlässt, den Betroffenen Gelegenheit zur schriftlichen Stellungnahme zu geben. Damit sich die Schülerinnen und Schüler bzw. ihre Eltern ordnungsgemäss äussern können, muss ihnen die Schulbehörde den Inhalt der vorgesehenen Verfügung darlegen. Hierfür braucht es aber keinen «Vorabdruck» der Verfügung, sondern es genügt, wenn die Schulbehörde die wichtigsten Elemente und Massnahmen bekannt gibt.

Kinder entwickeln sich und lernen am besten, wenn sie in ein Netz vertrauensvoller und verbindlicher Beziehungen eingebettet sind. Deshalb ist eine konstruktive Zusammenarbeit zwischen der Schule und den Eltern, zwischen der Schule und den Personen der vorschulischen Angebote, innerhalb der Schule und mit verschiedenen Fachstellen von grosser Bedeutung. Wertschätzende und transparente Zusammenarbeit zwischen allen Beteiligten schafft Synergien. Diese geben Sicherheit und tragen wesentlich dazu bei, dass Bildung und Erziehung gelingen.

Name
Orientierungshilfe zu den ersten Schuljahren Download 0 Orientierungshilfe zu den ersten Schuljahren

Der Kontakt zwischen Ihnen und der Schule ist wichtig. Bei Fragen oder Anliegen können Sie sich vor oder nach dem Unterricht bei der Lehrperson melden. Besuche im Kindergarten, Primarschule und Oberstufe sind das ganze Jahr über willkommen. Melden Sie sich bitte vorher an. Jedes Jahr finden zwei Besuchstage statt.

(gültig für alle Stufen)

Den Ferienplan finden Sie auf dieser Seite.

Kontakt

071 950 48 80
schulverwaltung@oberuzwil.ch

Diese Broschüre gibt Auskunft zu den Hausaufgaben in der Primarschule Breite Oberuzwil.
Diese Broschüre gibt Auskunft zu den Hausaufgaben in der Primraschule Bichwil.
Diese Broschüre gibt Auskunft zu den Hausaufgaben in der Oberstufe.

Alle wichtigen Infos für Zugewanderte im Kanton St.Gallen.
Zugewanderte haben viele Fragen im Alltag und Beruf. Die Website hallo.sg.ch informiert! Hier finden Sie viele Informationen und Kontakte. Und das in 17 Sprachen.

Name
hallo.sg Flyer Zugewanderte Download 0 hallo.sg Flyer Zugewanderte

Primarschule

Die Kinder werden aus mehreren Kindergartengruppen in eine Klasse eingeteilt. Bei der Zuteilung achten wir auf das Verhältnis Knaben/Mädchen, Anteil Fremdsprachige und wenn möglich auf bestehende Freundschaften sowie Weggemeinschaften.

Die Klassenlehrperson ist verantwortlich für die Umsetzung der pädagogischen,  organisatorischen und administrativen Aufgaben einer Klasse. Sie koordiniert den pädagogischen Austausch und die Zusammenarbeit derjenigen Lehrpersonen (Teamteaching / Fachlehrpersonen), welche die Schülerinnen und Schüler ihrer Klasse unterrichten. Dazu gehört auch die Zusammenarbeit mit Lehrpersonen für fördernde Massnahmen und insbesondere die Fallführung.

Eine Übersicht der Lehrpersonen mit den Kontaktangaben finden Sie auf der Webseite.


Bei Fragen in Zusammenhang mit dem Thema der Klassenlehrpersonen steht Ihnen die Schulleitung gerne zur Verfügung.

Hier finden Sie Beratungs- und Unterstützungsangebote in den Bereichen Gesundheit und Soziales -> Kompass SG

Name
Kurzanleitung Kompass SG Download 0 Kurzanleitung Kompass SG

Bei Krankheit der Kindergartenlehr­person während den Blockzeiten werden die Kinder durch eine ande­re Lehrperson betreut oder durch eine Stellvertretung unterrichtet. Am Nachmittag kann der Unterricht auch einmal ausfallen. 
(gültig für den Kindergarten und die Primarschule)

Kindergarten

Kann Ihr Kind krankheitshalber nicht in den Kindergarten kommen, bitten wir Sie, es vor Unterrichtsbe­ginn abzumelden (wenn betroffen: auch beim Logopädischen Dienst, der Deutschlehrperson und der Mit­tagstischbetreuung).

Primarschule

Wir bitten Sie, Ihr Kind im Krankheitsfall vor Schulbeginn bei der Lehrperson abzumelden. Klären Sie mit der Lehrperson, wer allfällige andere Personen informiert (Logopädie, Deutschunterricht, Religion, Musikalische Grundschule, Mittagstisch). 

Oberstufe

Kann Ihr Kind den Unterricht aus gesundheitlichen Gründen nicht besuchen, erwarten wir eine Benachrichtigung per School-App durch die Erziehungsberechtigten. Die Abmeldung sollte am Vormittag bis spätestens 07.20 Uhr und am Nachmittag bis spätestens 13.20 Uhr erfolgen.

Primarschule

Kinder mit überdurchschnittlicher Lernbereitschaft und Lernfreude dürfen nach Absprache mit der Lehrperson, den Eltern und der Schulpsychologin das Lernatelier besuchen. Dies bringt ihnen eine zusätzliche Förderung ihrer Fähigkeiten. 

Oberstufe

Am Mittwochnachmittag steht den Lernenden der Oberstufe während zwei Lektionen der Lernraum zur Verfügung. Die Jugendlichen haben während dieser Zeit die Möglichkeit, an Aufträgen und Aufgaben zu arbeiten. Während dieser Zeit werden sie von zwei Lehrpersonen betreut und unterstützt: Von einer Lehrperson aus dem sprachlichen und von einer Lehrperson aus dem naturwissenschaftlichen Bereich. Eine Anmeldung hat im Vorfeld des Schuljahres zu erfolgen. Diese ist für das ganze Jahr verbindlich, und es wird eine Mindestanzahl an Besuchen vorausgesetzt.

Eine Logopädin fördert die Kinder bei Sprachstörungen vor Ort. Anmeldungen erfolgen entweder mit dem Einverständnis der Eltern durch die Lehrperson oder direkt durch die Eltern.

Weitere Informationen erhalten Sie hier.

Damit die Kinder möglichst frei von Läusen und Nissen bleiben, werden bei Verdacht Kontrollen durchge­führt. Eltern von betroffenen Kin­dern und Klassen erhalten Informati­onen bezüglich des weiteren Vorge­hens. 

Die Kinder des 2. Kindergartenjahres und der 1. Klasse besuchen wöchentlich eine Lektion Musikalische Grundschule. 

Auf dieser Seite finden Sie die Publikationen, die zu vielen Schulthemen wertvolle Informationen enthalten.

Kontakt

071 950 48 80
schulverwaltung@oberuzwil.ch

Kindergarten

Im zweiten Kindergartenjahr findet ein schulärztlicher Reihenuntersuch statt. 

Primarschule

Gemäss Verordnung über den Schulärztlichen Dienst findet in der 5. Primarklasse eine schulärztliche Untersuchung statt. Sie dient vor allem der Früherfassung von Wachstumsstörungen der Wirbelsäure. Für die Primarschule ist Dr. B. Janz, Oberuzwil, zuständig.

Oberstufe

Im Verlauf der 2. Oberstufe findet der obligatorische schulärztliche Schlussuntersuch statt. In diesem Zusammenhang wird auch vom Schularzt abgeklärt, welche Impfungen gemacht oder allenfalls erneuert werden sollten. Selbstverständlich sind Sie frei in der Entscheidung, ob Sie diese Impfungen bei Ihrem Kind machen lassen oder nicht. Für die Oberstufe ist Dr. Ph. Steiner, Oberuzwil, zuständig.

(Kantonale Informationen)

Das Amt für Volksschule (AVS) hat seine Elterninformationen auf Beginn des neuen Schuljahres überarbeitet. Neben inhaltlichen Änderungen wurden auch Anpassungen bei Form und Gestaltung vorgenommen. Anstelle einer Broschüre können die Eltern neu mit einzelnen Informationsblättern zu verschiedenen Themen wie der Beurteilung, der Zusammenarbeit oder dem Kindergarten bedient werden.

Übersicht
Was lernt mein Kind in der Schule? Wie wichtig sind Noten? Wann ist die obligatorische Schulzeit zu Ende? Und worin bestehen eigentlich meine Rechte und Pflichten als Mutter oder Vater eines Schulkindes? Antworten auf diese und weitere Fragen finden Sie in den verschiedenen Informationsblättern des Amtes für Volksschule, die elektronisch zur Verfügung stehen.
Übersicht der Informationsblätter

Schulsystem
Die Volksschule im Kanton St.Gallen dauert elf Jahre und umfasst die Schultypen Kindergarten, Primarschule und Oberstufe. Zu Beginn der Schulzeit wird die Basis für das schulische Lernen gelegt. Diese Grundlage wird im Lauf der Schuljahre gefestigt und erweitert.
Informationsblatt: Das St.Galler Schulsystem

Rechte und Pflichten
Ihr Kind besucht momentan die obligatorische Schule und lernt jeden Tag Neues. Dabei wird es nicht nur von der Schule unterstützt, sondern auch von Ihnen. Bis zum Eintritt Ihres Kindes in den Kindergarten waren Sie allein für seine Förderung und Entwicklung zuständig, nun teilen Sie sich diese Aufgabe mit der Schule. Sie und die Schule sind dazu verpflichtet zusammenzuarbeiten. Doch was heisst das konkret? Vielleicht haben Sie sich auch schon überlegt, bei welchen Themen Sie mitreden dürfen und wofür Sie die Verantwortung tragen. Oder Sie waren möglicherweise unsicher, was alles zum Aufgabenbereich der Schule gehört. Antworten auf solche Fragen finden Sie in diesem Flyer. Er bietet einen Überblick über die wichtigsten Rechte und Pflichten von Schule und Eltern bei der Zusammenarbeit.
Informationsbroschüre: Rechte und Pflichten
Flyer (Kurzfassung): Rechte und Pflichten

Vor der Schule
Kinder sind von Geburt an neugierig und lernen in ihren ersten Lebensjahren beim Spielen viel Neues. Am besten gelingt das, wenn sie von ihrem Umfeld unterstützt werden und sich wohlfühlen.
Informationsblatt: Frühe Förderung

Zusammenarbeit Eltern - Schule
Eltern tragen gemeinsam mit der Schule die Verantwortung für die Entwicklung und Bildung der Kinder. Eine vertrauensvolle Zusammenarbeit ist eine wichtige Voraussetzung dafür, dass sich die Kinder in der Schule wohl fühlen.
Informationsblatt: Zusammenarbeit Eltern - Schule

Kindergarten
Die Schulzeit beginnt mit dem Eintritt in den Kindergarten. Spielen steht während den beiden Kindergartenjahren im Vordergrund. Die Kinder machen dabei wichtige Erfahrungen und lernen viel Neues.
Informationsblatt: Kindergarten

Rund um den Unterricht
Im Unterricht erwerben die Kinder und Jugendlichen grundlegende fachliche und überfachliche Kompetenzen. Sie lernen lesen, schreiben und rechnen, erarbeiten viele Themen und werden in ihrer Persönlichkeitsentwicklung und Selbstständigkeit gefördert.
Informationsblatt: Rund um den Unterricht

Fremdsprachen lernen
Sprachen sind die Basis dafür, um miteinander zu reden und am Gemeinschafts- und Berufsleben teilzunehmen. Es ist deshalb wichtig, dass in der Schule die wesentlichen Grundlagen verschiedener Sprachen gelernt werden.
Informationsblatt: Fremdsprachen lernen

Individuelle Förderung
Schülerinnen und Schüler bringen unterschiedliche Begabungen, Interessen und Leistungsmöglichkeiten mit. Bei Bedarf können Kinder mit verschiedenen Unterstützungsmassnahmen zusätzlich gefördert werden.
Informationsblatt: Individuelle Förderung

Beurteilung und Schullaufbahn
Lernen und Beurteilen gehören zusammen. Damit sind auch Noten und Zeugnisse ein wichtiger Teil des Schulalltags. Im jährlichen Beurteilungsgespräch besprechen Eltern zusammen mit der Klassenlehrperson die Leistungen und Fortschritte Ihres Kindes.
Informationsblatt: Beurteilung und Schullaufbahn

Unterstützungs- und Beratungsangebote
Verschiedene Angebote in Ergänzung zum Schulunterricht tragen zum Wohlbefinden und der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen bei. Einige davon richten sich zudem auch an Eltern.
Informationsblatt: Unterstützungs- und Beratungsangebote

Disziplinarmassnahmen
Schülerinnen und Schüler haben sich in Schule und Öffentlichkeit anständig und rücksichtsvoll zu verhalten.  Die zulässigen Disziplinarmassnahmen sind in der kantonalen Verordnung über den Volksschulunterricht (sGS 213.12, abgekürzt VVU) abschliessend festgelegt. Dazu gehören u.a. zusätzliche Hausaufgaben, Arbeit ausserhalb der Unterrichtszeit, Ausschluss aus besonderen Veranstaltungen bis hin zum Ausschluss aus der Schule in schwersten Fällen. 
Link zur Verordnung über den Volksschulunterricht

Die integrative Schulform soll möglichst allen Kindern die Chance bieten, ihre Fähigkeiten in der Regelklasse zu entwickeln. Integration versteht sich als Auftrag, unterschiedliche Bedürfnisse wahrzunehmen und das einzelne Kind, wenn möglich seinen Fähigkeiten entsprechend, zu fördern.  Fachpersonen mit heilpädagogischer Ausbildung begleiten Kinder mit besonderen Herausforderungen in ihrer Entwicklung und unterstützen die Lehrpersonen. Dies ermöglicht verschiedene Lehr- und Lernformen, wovon alle Beteiligten profitieren. 

Mehr Informationen finden Sie hier.

Kindergarten

•    Üben Sie den Weg mit Ihrem Kind ein. Ihr Kind soll ihn mit der Zeit selbständig bewältigen kön­nen.
•    Mit Vorteil legen die Kinder den Kindergartenweg zu zweit oder in Kleingruppen zurück.
•    Schicken Sie Ihr Kind nicht zu früh auf den Weg.
•    Vermeiden Sie den Transport mit dem Auto, da Ihr Kind zu Fuss wichtige Erfahrungen sammelt (soziale Kontakte, Verhalten im Verkehr, Selbständigkeit, Bewe­gung ... ).
•    Ziehen Sie Ihrem Kind bei Regen­wetter einen Regenschutz an. Geben Sie bitte keinen Schirm mit.

Primarschule

Ihr Kind sollte den Schulweg ohne elterliche Begleitung bewältigen kön­nen. Der Transport mit dem Auto sollte eine Ausnahme sein, denn Ihr Kind sammelt auf diesem Weg wichtige Erfahrungen (soziale Kontakte, Verhalten im Verkehr, Selbständigkeit, Be­wegung ... ). 

Oberstufe

Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Die Schülerinnen und Schüler treffen in der Regel frühestens eine Viertelstunde vor Schulbeginn auf dem Schulareal ein. Sie dürfen mit dem Velo zur Schule kommen. Ein gedeckter Veloabstellplatz wird zugewiesen.
Ein Moped darf nur mit Bewilligung der Schulleitung benutzt werden. Die Erteilung einer Bewilligung wird
restriktiv gehandhabt und erfolgt nur auf Grund eines schriftlichen Gesuchs, welches eine überzeugende Begründung enthält und von den Eltern oder den Erziehungsberechtigten unterzeichnet ist.
Denken Sie daran, dass der Schulweg für Schülerinnen und Schüler wichtige soziale Kontakte beinhaltet!

Kindergarten

Die erste Morgenlektion (08.00-08.50 Uhr) ist nur für die Kinder des 2. Kindergartenjahres obligatorisch. Die Kinder des 1. Kindergartenjahres können die erste Lektion nach Absprache mit der Kindergartenlehrperson besuchen.

Primarschule

Eine Schulwoche umfasst in der ersten Klasse 24 Lektionen (jeden Morgen von 08.00 – 11.40 Uhr und an zwei Nachmittagen von 13.30 – 15.10 Uhr). Den persönlichen Stundenplan erhält Ihr Kind am Schnuppernachmittag.

Oberstufe

Das Pflichtpensum beträgt für alle Schülerinnen und Schüler von der 1. bis zur 3. Oberstufe 32 Wochenlektionen. Durch die Wahl von Wahl- oder Wahlpflichtfächern kann diese Anzahl auch höher liegen.

Der Unterricht beginnt am Vormittag um 07.30 Uhr und dauert bis 11.50 Uhr. Die Unterrichtszeit am Nachmittag ist von 13.30 Uhr bis maximal 17.50 Uhr. Den Stundenplan erhält ihr Kind zusammen mit anderen Unterlagen vor dem Beginn des neuen Schuljahres. 

Auf dieser Seite finden Sie die Öffnungszeiten, Tarife und die online Anmeldeformulare für die Tagesstrukturen.

Kontakt

071 950 49 81
tagesstrukturen@oberuzwil.ch

Kindergarten

Die Teamteachingpartnerin ist eine ausgebildete Lehrperson. Sie unter­stützt die Kindergartenlehrperson drei Lektionen pro Woche. 

Primarschule

Je nach Klassengrösse ist eine zusätzli­che Lehrperson während 2 Lektionen als Teamteachingpartner/in anwe­send. 

Verhaltensauffällige Kinder und Unterrichtsstörungen fordern Schulen und Lehrpersonen gleichermassen heraus, erweisen sich als hoher Belastungsfaktor im Berufsalltag der Lehrpersonen und haben auch Auswirkungen auf andere Kinder oder die ganze Klasse.

Verhaltensauffälligkeiten fallen nicht vom Himmel, sondern entstehen meist über einen längeren Zeitraum im Wechselspiel mit dem Umfeld, das in den ersten Lebensjahren vorwiegend aus der Familie besteht.

Die vorliegende Orientierungshilfe richtet sich an Schulleitungen sowie Lehr- und Fachpersonen aller Volksschulstufen. Sie ist nicht als Handlungsanweisung zu verstehen. Sie gibt vielmehr einen Überblick für den Umgang mit Unterrichtsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten und beschreibt auf vier Ebenen Möglichkeiten zur Intervention.

Name
Orientierungshilfe Unterrichtsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten Download 0 Orientierungshilfe Unterrichtsstörungen und Verhaltensauffälligkeiten

Im Urlaubsreglement der Schulen Oberuzwil finden Sie alle Informationen wie und für welchen Zeitraum die Lernenden von der Schule beurlaubt werden können.

Urlaubsreglenent

Urlaubsgesuche sind bei der Schulleitung oder der Leitung Volksschule einzureichen, die auch gerne bei Fragen zur Verfügung stehen.

Kindergarten

Ein Polizist oder eine Polizistin der Verkehrsinstruktion übt mit den Kin­dern am Anfang des Schuljahres das korrekte Verhalten auf der Strasse und bespricht anspruchsvolle Situati­onen im Strassenverkehr. 

Primarschule

Im ersten Quartal besucht ein lnstruktor der Abteilung Verkehrserziehung der Kantonspolizei die Kinder und übt mit ihnen das korrekte Verhalten im Strassenverkehr. 

Wir unterstützen Sie bei Fragen rund um die Schule. Mit der Hilfe durch anwesende  Fachpersonen der Schulverwaltung werden Ihnen bei schulischen Dokumenten, zur Schoolapp und Weiterem Unterstützung angeboten. Sollten Sie Unterstützung bei der Übersetzung benötigen, so melden Sie sich bitte im Vorfeld bei uns an.

We support you with questions about the school.

Vi aiutiamo a rispondere alle domande sulla scuola.

Ne ju mbështesim me pyetje në lidhje me shkollën.

Podržavamo vas sa pitanjima o školi.

Okulla ilgili sorularınızda size destek oluyoruz.

 

Es ist keine Anmeldung nötig.

Name
Flyer Walk-in Download 0 Flyer Walk-in

Kindergarten

Zur Gesundheitserziehung gehört auch die richtige Pflege der Zähne. Zur Unterstützung der Kariesprophylaxe werden im Kindergarten regelmässig die Zähne geputzt. Eine Zahnkontrolle und ein Besuch einer Fachfrau für Zahnprophylaxe finden im zweiten Kindergartenjahr statt. 

Primarschule

Der jährliche Zahnuntersuch durch die Schulzahnärzte findet im ersten Semester statt. Zur Unterstützung der Kariesprophylaxe benutzen wir regelmässig Fluorgelee. In der zweiten Klasse besucht uns eine Fachfrau für Zahnprophylaxe.

Oberstufe

Jeweils im November finden die schulzahnärztlichen Untersuche statt. Dabei werden in den beiden ersten Klassen die Zähne normal kontrolliert, während in den dritten Klassen im Sinne einer grösseren Sicherheit im Kampf gegen Karies zwei unentgeltliche Röntgenaufnahmen vorgesehen sind.
Die Kosten dieser Untersuche beim Schulzahnarzt gehen zu Lasten der Gemeinde; allfällige Behandlungen hingegen zu Lasten der Erziehungsberechtigten.
Unser Schulzahnarzt ist Dr. med. dent. Ivo Müller, Oberuzwil.

Kindergarten (nur am Morgen)

Zwischenmahlzeiten haben eine grosse Bedeutung für die Leistungs­und Konzentrationsfähigkeit der Kinder. Wir empfehlen Obst, rohes Gemüse, Vollkornbrot, Reiswaffeln, Knäckebrot und ähnliche Produkte. Chips, Süssigkeiten wie Kuchen, Guetzli, Schokolade und Getreide­stängel sind nicht erlaubt. Als Ge­tränk eignen sich Wasser, ungezu­ckerter Tee oder Milch. Die Kinder dürfen im Kindergarten jederzeit Wasser trinken. 

Primarschule

Wir achten auf eine gesunde Ernäh­rung und essen den Znüni gemeinsam im Schulzimmer. Zwischenmahlzeiten haben eine grosse Bedeutung für die Leistungs- und Konzentrationsfähig­keit der Kinder. 

Oberstufe

Auch in der Oberstufe wird auf eine gesunde und ausgewogene Ernährung geachtet. Aus diesem Grund ist es uns ein Anliegen, dass die Zwischenverpflegung aus «wertigen» Produkten besteht. Die Jugendlichen haben ausserdem die Möglichkeit, ein Brötchen am Pausenkiosk zu erwerben. 

Während zwei Halbtagen pro Schuljahr kann Ihr Kind dem Unter­richt fernbleiben. Die Lehrperson muss zwei Tage im Voraus schrift­lich informiert werden. 

(gültig für alle Stufen)